Eisen-Mangan-Kupfer Vita 60 Kapseln
Menge | Stückpreis | Grundpreis |
---|---|---|
bis 1 | 19,90 € * | 621,88 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 18,91 € * | 590,94 € * / 1 Kilogramm |
ab 3 | 17,91 € * | 559,69 € * / 1 Kilogramm |
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Beschreibung
Was ist Eisen-Mangan-Kupfer
Nährstoffe | pro Tagesdosis | % RM* |
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Eisen | 14,00 mg | 100 % |
Mangan | 1,50 mg | 75 % |
Kupfer | 500,00 µg | 50 % |
Eichenrinde | 310,00 mg |
*Referenzmenge gemäß LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung)
Eisen1
- Trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei.
- Trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.*
- Trägt zur normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin bei.
- Trägt zu einem normalen Sauerstofftransport im Körper bei.
- Trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.*
- Trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
Mangan1
- Trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.*
- Trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.*
- Trägt zu einer normalen Bindegewebsbildung bei.*
- Trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Kupfer1
- Trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.
- Trägt zu einer normalen Haarpigmentierung bei.*
- Trägt zu einem normalen Eisentransport im Körper bei.
- Trägt zu einer normalen Hautpigmentierung bei.
- Trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
- Trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Zutaten:
Eichenrindenpulver Eisenbisglycinat Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle Gr. 0) Manganbisglycinat Kupferbisglycinat
Verzehrsempfehlung:
Verzehren Sie täglich 1 Kapsel mit 1 Glas Wasser (200 ml).
Zusatzinformationen
Bitte beachten Sie: Es sind keine Trennmittel, - auch keine Magnesium-Salze von Speisefettsäuren (E470b) - enthalten.
Hinweise:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und für eine gesunde Lebensweise verwendet werden. Bitte lagern Sie das Produkt kühl, trocken und dunkel. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Quellen:
1 Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1454323459180&uri=CELEX:32012R0432#document1